27 März 2023
Tierarzt vs. Zahnärztliche Fachkraft
Zahnmedizin bei Tieren ist Tiermedizin (wohin bringen Sie Ihren Hund, wenn er Zahnprobleme hat? Richtig, zum Tierarzt!). Die Pferdezahnmedizin hat sich schnell entwickelt und ist ein Bereich der Pferdemedizin geworden, der nach dem Tiermedizinstudium weiter vertieft werden muss. Der (nicht-tierärztliche) Zahnarzthelfer/Zahnpfleger darf gesetzlich gesehen nichts anderes tun als das begrenzte Feilen der Zähne Ihres Pferdes. Das Stellen von Diagnosen, größere Korrekturen und/oder das Ziehen von (Wolf-)Zähnen sind gesetzlich verboten. Der Zahnpfleger kann Ihnen also entweder eine sehr begrenzte Behandlung für Ihr Pferd anbieten oder sich in einem illegalen Bereich bewegen. Der Titel "Zahnpfleger" ist ein nicht geschützter Titel. Das bedeutet, dass jeder diesen Titel führen darf. Es sagt also nichts über die Ausbildung der betreffenden Person aus. Der Titel "Pferdezahnarzt" ist gesetzlich verboten für Nicht-Ärzte.
Auf der anderen Seite kann der spezialisierte Pferdetierarzt Ihr Pferd betäuben und die richtige Medikation verabreichen, lokale Anästhesie anwenden, Zähne ziehen und alle damit verbundenen Maßnahmen durchführen. Darüber hinaus kann ein Tierarzt Sie über die zugrunde liegenden Probleme beraten und einen allgemeinen medizinischen und anerkannten Blick auf Ihr Pferd werfen.